Strenge Botschaft der Regierung an OTT-Plattformen


„Wenn diesbezüglich Änderungen an den Regeln vorgenommen werden müssen, werden wir auch in diese Richtung nicht zurückweichen. Es werden strenge Maßnahmen ergriffen, um Obszönität und Missbrauch zu stoppen“, fügte der Unionsminister hinzu.

Unionsminister für Information und Rundfunk Anurag Thakur
Unionsminister für Information und Rundfunk Anurag Thakur

Neu-Delhi: In einer strengen Botschaft sagte der Unionsminister für Information und Rundfunk, Anurag Thakur, dass die beleidigende Sprache und das unzivilisierte Verhalten auf OTT-Plattformen (Over The Top) im Namen der Kreativität nicht toleriert werden können. „Beleidigende Sprache und unzivilisiertes Verhalten im Namen der Kreativität können nicht toleriert werden. Die Regierung nimmt die Beschwerde über zunehmend obszöne Inhalte auf OTT ernst“, sagte Anurag Thakur.

„Wenn diesbezüglich Änderungen an den Regeln vorgenommen werden müssen, werden wir auch in diese Richtung nicht zurückweichen. Es werden strenge Maßnahmen ergriffen, um Obszönität und Missbrauch zu stoppen“, fügte der Unionsminister hinzu.

Zum Thema der zunehmenden Beschwerden in Bezug auf die OTT-Plattformen sagte er: „Auf Stufe eins soll der Hersteller die Beschwerden lösen. Fast 90 Prozent der Beschwerden werden erst in Stufe eins erledigt. Als nächstes kommt die Verbandsebene, wo fast alles geklärt ist. ”

„Wenn die Beschwerden schließlich die Regierung erreichen, werden strenge Maßnahmen ergriffen. Allerdings haben die Beschwerden erst in den letzten Tagen zugenommen“, fügte er hinzu.

Delhi High Court bestätigt Anordnung zur Registrierung von FIR gegen TVF

Insbesondere bestätigte das Delhi High Court am 7. März eine Anordnung zur Registrierung von FIR gegen die TVF und ihren Akteur und forderte die Regierung außerdem auf, Schritte zu unternehmen, um die Sprache des Inhalts von (Over The Top) OTT-Plattformen zu überprüfen.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Anweisung zur Registrierung der FIR im vorliegenden Fall keine Anweisung zur Festnahme eines der Angeklagten/Antragsteller beinhaltet.

Der Oberste Gerichtshof forderte die Regierung außerdem auf, Schritte zur Durchsetzung der strengeren Anwendung ihrer Regeln für Vermittler zu unternehmen, wie in den Informationstechnologieregeln (Richtlinien für Vermittler und Ethikkodex für digitale Medien) von 2021 angegeben.

Richterin Swarana Kanta Sharma sagte in dem Urteil: „Dieses Gericht lenkt die Aufmerksamkeit des Ministeriums für Information und Technologie auf die Situationen, die sich täglich schnell abzeichnen, und Schritte zu unternehmen, um eine strengere Anwendung seiner Regeln als Vermittler durchzusetzen, wie in mitgeteilt Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules, 2021, und erlässt alle Gesetze oder Regeln, die nach seiner Weisheit im Lichte der in diesem Urteil gemachten Beobachtungen als angemessen erachtet werden.“

Die Macht der Obszönität und sexuellen Deutlichkeit der Sprache, die in dieser Webserie verwendet wird, kann daher nicht untergraben werden und hat eine eindeutige Wirkung, den Geist der Menschen zu verderben und zu korrumpieren, insbesondere den beeindruckbaren Geist, und erfordert, dass er eingeschränkt und Artikel 19 unterworfen wird ( 2) der indischen Verfassung und gleichzeitig für die Übermittlung solcher Inhalte werden die Petenten gemäß Abschnitt 67 und 67A des IT-Gesetzes haftbar gemacht, sagte Richterin Sharma.

Die Bank sagte: „Die Aufgabe des Gerichts war in diesem Fall schwierig, da es ein schwieriges Gleichgewicht zwischen Rede- und Meinungsfreiheit finden und obszöne, profane, laszive oder sexuelle Inhalte ohne Klassifizierung an alle weitergeben musste explizit in der gesprochenen Sprache, da es mit den Worten „sexuell explizite Handlungen“ heraufbeschwört“.

„Wörter und Sprachen sind ein sehr mächtiges Medium und natürlich haben Worte die Macht, gleichzeitig ein Bild zu malen und zu zeichnen“, sagte das Gericht.

(Mit ANI-Eingängen)



Veröffentlichungsdatum: 19. März 2023 21:32 Uhr IST



Aktualisiertes Datum: 19. März 2023 22:05 Uhr IST

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