Die Disziplinarkommission des All India Football Federation (AIFF) hat den Protest der Kerala Blasters gegen das Tor von Sunil Chhetri für Bengaluru FC im Spiel der Indian Super League (ISL) 2022-23, das am 3. März im Kanteerava-Stadion in Bengaluru ausgetragen wurde, zurückgewiesen.

Neu-Delhi, 7. März: Die Disziplinarkommission des All India Football Federation (AIFF) hat den Protest der Kerala Blasters gegen das Tor von Sunil Chhetri für Bengaluru FC im Spiel der Indian Super League (ISL) 2022-23, das am 3. März im Kanteerava-Stadion in Bengaluru ausgetragen wurde, zurückgewiesen.
Der Ausschuss trat am Montag unter dem Vorsitzenden Vaibhav Gaggar zusammen und fasste die Entscheidung.
In ihrem Protest gegen Kerala Blasters FC, der ein von Bengaluru FC erzieltes Tor mit einem Freistoß anfocht, das vom Schiedsrichter für legitim erklärt wurde, sagte die Vereinsführung: „Der Schiedsrichter hat einem Spieler des BFC erlaubt, einen Freistoß auszuführen. treten, ohne zu pfeifen.“
Laut der Erklärung von AIFF am Dienstag suchten die Blasters auch in zwei Punkten Erleichterung und sagten, das Spiel sollte wiederholt werden und strenge Maßnahmen gegen den besagten Schiedsrichter ergriffen werden.
Das AIFF-Komitee lehnte diesen Einspruch auf der Grundlage des Berichts des Chief Referee Officer, Trevor Kettle, sowie der IFAB-Spielregeln und der Ligaregeln und des Codes ab.
„Nach Prüfung des Protests und Durchsicht der Spielregeln sowie der Berichte der Offiziellen sagte das Komitee, dass es der Ansicht ist, dass der „Protest rechtlich nicht haltbar ist, da die gemeinsame umfassende und ganzheitliche Lesart des Die Ligaregeln und der Kodex sehen eindeutig vor, dass gegen die Entscheidungen eines Schiedsrichters kein Protest eingelegt werden kann, da diese Entscheidungen endgültig und bindend sind“, heißt es in der Erklärung des indischen Fußballverbands.
„Der Sachverhalt des vorliegenden Falls zeigt, dass der Vorfall nicht einmal unter die in Artikel 70.5 des Kodex aufgeführte Ausnahme fällt. Daher wird der vorliegende Protestbrief/Bericht/Petition abgewiesen“, hieß es weiter.
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